Vertragsbedingungen im Rahmen der Vermittlung von Kaufverträgen die über die APP saveFOOD
zwischen
saveFOOD GmbH, Loisachstraße 18, 82418 Murnau, info@savefoodapp.de, Tel.: 08841 / 4897081, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294246, vertreten durch die Geschäftsführer Larissa Strachwitz und Roman Gremler, USt-Identifikations-Nr.: DE DE368853784
- im Folgenden „saveFOOD“ -
und
den in §2 des Vertrags bezeichneten Kunden
- im Folgenden „Kunde“ –
geschlossen werden.
saveFOOD ist eine App-basierte Plattform zur Vermittlungüberschüssiger Lebensmittel.
Dies geschieht durch den Verkauf von sogenannten „Überraschungstüten“ in der App, welche in einem vom Partnerbetrieb festgelegten Zeitraum durch Nutzer abgeholt werden können. Die Bezeichnung "Überraschungstüte" steht für ein Angebot über nicht vorhersehbare, überschüssige Lebensmittel, welche bspw. in einem vom Partnerbetrieb zur Verfügung gestellten Behältnis oder wahlweise auch vom Kunden mitgebrachtes Behältnis an den Kunden übergeben werden.
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem SaveFOOD und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, saveFOOD stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde kann nach erfolgreicher Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse in der saveFOOD App Überraschungstüten zum Retten von Lebensmitteln auswählen und diese über den Button „Reservieren“ die gewünschte Menge wählen. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten ändern und einsehen. Über den Button „Für „X,XX € reservieren“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor den AGB zugestimmt hat und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) SaveFOOD sendet daraufhin dem Kunden eine automatische Reservierungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellnummer und die Bestätigung aufgeführt werden. Der Kunde kann die Bestätigung über die Funktion „Download“ herunterladen. Die automatische Reservierungsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei saveFOOD eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. In einer separaten E-Mail erhält der Kunde seinen Rechnungsbeleg mit der genauen Auflistung über Inhalt und Menge seiner Reservierung, die er auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail mit der Möglichkeit zum Ausdruck) übermittelt bekommt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertrag kommt mit Übersendung des Rechnungsbelegs zustande.
§3 Abholung Ware, Warenverfügbarkeit
(1) Die Waren müssen vom Kunden direkt vor Ort im Partnerbetrieb und während des vom Partnerbetrieb angegebenen Abholzeitraums für das erworbene Produkt abgeholt werden. Die Festlegung des Abholzeitraums erfolgt immer in deutscher Zeit bzw. mitteleuropäischer Normalzeit.
(2) Im Menüpunkt "Bestellungen" wählt der Kunde die gewünschte Bestellung durch Tippen aus. Er drückt danach auf den Button "Zur Abholung", gelangt zum noch nicht aktivierten Abholbildschirm, swiped dann einen Button vom linken Bildschirmrand an den Rechten und bestätigt den Dialog, dass er den Abholvorgang je Bestellung nur ein einziges Mal durchführen kann und gelangt folglich auf den aktiven Abholbildschirm inkl. Animation und Abholcode. Diesen Bildschirm und vor allem den Code zeigt er vor Ort dem Verkaufspersonal des Partnerbetriebs. Dieser übergibt danach die Ware.
(3) Sollte die Ware aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht abholbereit oder gar nicht verfügbar sein, hat der Kunde ein Recht auf Stornierung und Rückerstattung des Kaufpreises. Die Stornierungsanfrage kann nur über eine manuelle Kontaktaufnahme im Reiter Profil und dort unter „Hilfe“ gestellt werden.
§4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Abholung der Ware verbleiben die Waren im Eigentum des Verkäufers.
§5 Preise
Alle Preise, die in der saveFOOD App angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung per PayPal Konto, Lastschrifteinzug über dessen Debitkarte oder per Kreditkarte vornehmen.
(2) Der Kunde gelangt nach tippen auf "Für Betrag X,XX € reservieren" in ein In-App Browserfenster von PayPal-Checkout, dort kann er entweder mit seinem PayPal Account, Eingabe seiner Daten der Debitkarte oder Eingabe seiner Kreditkartendaten bezahlen.
(3) Der Kunde kann bei jedem Kauf eine der unter Absatz 1 angegebenen Zahlungsarten neu auswählen. Die zuvor verwendete Zahlungsart wird nicht gespeichert.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er saveFOOD für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch saveFOOD nicht aus.
§7 Lebensmittelinformationen, Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Die gesetzlich vorgeschriebenen Lebensmittelinformationen erhalten Sie auf Nachfrage direkt bei der Abholung im Geschäft. Da saveFOOD die Überraschungstüten nur vermittelt und die Lebensmittel weder herstellt noch sieht, kann saveFOOD diese weder prüfen noch dem Kunden Informationen zu diesen erteilen.
(2) Alle Bilder in der App sind beispielhafte, KI-generierte Bilder und zeigen nicht das käuflich erwerbbare Produkt.
(3) SaveFOOD haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§434 ff. BGB.
(4) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von saveFOOD vermittelten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von saveFOOD, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet saveFOOD nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs.1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von saveFOOD, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs.1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit saveFOOD den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit saveFOOD und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§9 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Dies ist bei den über die App vermittelten Überraschungstüten der Fall.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen saveFOOD und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.